Frauen auf der Flucht – Handlungsbedarf im Asylwesen

Avatar of Adminis Adminis - 11. April 2016 - Medienmitteilung

Obwohl Flüchtlingsfrauen einen grossen Anteil aller Flüchtlinge weltweit ausmachen, werden sie im Flüchtlingsschutz nicht ausreichend beachtet. Dies ist historisch begründet: Zur Zeit der Etablierung der Flüchtlingskonvention wurde der Flüchtling stereotypisch als junger, politisch aktiver Mann gesehen, sodass das Verständnis des Flüchtlingskonstrukts männlich dominiert ist. Frauen wurden damals nicht als politische Subjekte betrachtet. Frauen fliehen genau wie Männer aufgrund von Menschenrechtsverletzungen wie Armut, Hunger, Krieg und Folter. Patriarchale Strukturen haben aber zusätzliche unmittelbare Auswirkung auf die Fluchtgründe und Fluchterfahrung von Frauen. Zum einen kommt es oft zu geschlechtsspezifischer Verfolgung, zum Beispiel bei Vergewaltigung als Kriegsstrategie. Zum anderen existiert die Bedrohung innerhalb ihres sozialen Nahraumes und damit verbundene geschlechtsspezifische Gewalt. Diese umfasst nicht abschliessend Steinigung, Witwenverbrennung, Vergewaltigung, Genitalverstümmelung, Zwangsprostitution und Zwangsheirat. „Nicht in allen Staaten werden Frauen per Gesetz vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt, und nicht überall, wo Gesetze bestehen, werden diese von den Behörden auch umgesetzt“, sagt Ursula E. Brunner, Präsidentin der SP Frauen Kanton Bern. Wenn flüchtende Frauen in bei uns ankommen, sind sie oft traumatisiert. Die Unterbringungssituation in gemischten, überfüllten Unterkünften führt nicht selten zur Verschlimmerung der Situation. Aus diesem Grund fordern die SP Frauen Kanton Bern die Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Aspekten im Asylverfahren: - Für allein reisende Frauen und Mädchen braucht es separate Unterkünfte. - In gemischten Unterkünften müssen nach Geschlechtern getrennte, abschliessbare Sanitäranlagen zur Verfügung stehen. - Frauen müssen darüber aufgeklärt werden, dass bei uns die Geschlechter gleichgestellt sind, geschlechtsspezifische Gewalt eine Straftat ist und sie Anspruch auf Schutz haben. - In Flüchtlingsunterkünften braucht es spezielle Ansprechpartnerinnen für Frauen in Not. - Geschlechtsspezifische Gründe wie patriarchal motivierte Gewalt müssen als Fluchtgründe anerkannt werden. - Weibliche Dolmetscherinnen sind nötig, damit Frauen nicht vor Scham schweigen.

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